
Alle wärmeführenden Rohrleitungen sind ein weiterer Faktor für einen nicht unerheblichen Wärmeverlust beim Heizen und der Erzeugung von warmen Brauchwasser. Neubauten unterliegen den gesetzlichen Anforderungen der Energiesparverordnung. Bei der Sanierung sollte die Isolierung der wärmeführenden Rohrleitungen ebenfalls Teil der Planung sein. An vielen Stellen lässt sich die Isolierung auch ohne großen Aufwand nachträglich anbringen.
Sie sparen Heizenergie, was auch weniger CO² Emissionen bedeutet. Vergessen Sie nicht, Sie können Handwerkerrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistung mit bis zu 600,- € absetzen. Auch für diese Form der energetischen Sanierung können Sie ggf. Fördergelder erhalten.